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Flagge zeigen !Bekanntmachung des Kgl.-Dän. Holsteinischen Obergerichts zu Glückstadt vom 6. Juli 1813 betreffend die Rücknahme der kgl. Resolution vom 8. 4. gleichen Jahres, wonach der „Gebrauch der Hamburgischen, Bremischen, Lübeckischen und anderer Flaggen“ verstattet worden war. Gleichwohl mit der Einschränkung, daß „Schiffe und Fahrzeuge, welche Kornwaaren bis auf 2/3 ihrer Trächtigkeit nach Norwegen gebracht haben, oder in Zukunft bringen werden, unter allen Umständen und politischen Verhältnissen unbehindert und ohne Beschlaglegung nach jedem fremden Hafen absegeln mögen, unter welcher Flagge sie auch fahren mögen, selbst die oben genannten Flaggen nicht ausgenommen, und welchen Bürgern von fremden Nationen ein solches Schiff oder Fahrzeug auch zugehören möge“. O. O. + Dr., (1813). Kl.-Fol. 1 S. Mit gedr. Unterschriften der C. L. Frhr. v. Brockdorff + M. Feldmann sowie des Kanzleibeamten F. G. Koch.
RAHMUNGSWÜRDIGER EINBLATTDRUCK auf dreiseits unbeschnittenem Bütten. – Mittelfalte, linksseits zwei Heftlöcher. |