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Elbe-Winterfährnisse im Spiegel der FährtaxenGlückstadt – Entwurf, Allerhöchst genehmigter, zu einer neuen Taxe für die Fährschiffer der Stadt Glückstadt. Gegeben seitens Präsident, Bürgermeister und Rath Glückstadt 27. September 1820. O. O. u. Dr., (1820). Kl.-4°. 4 unnum. Bll. Wohl zeitgenöss. Klebheftung.
Per 1. 9. 1820 genehmigte und per 20. desselben seitens der Statthalterschaft bekanntgemachte Interims-Taxe, „die bewandten Umständen nach abgeändert oder gänzlich wieder aufgehoben werden kann“, im übrigen auf den §§ 24, 58 + 59 der Zunft-Ordnung vom 9. Januar 1700 basiert und die Personen- + Frachtpassagen nach Hamburg + Altona sowie Stade und Freyburg festlegt, wobei die Frachten nach ersteren beiden über nahezu sechs Seiten detaillierst aufgeschlüsselt sind. Die generellen Basistarife unterteilt nach Sommer- (1. 4. - 30. 9.) und teurerem Winterhalbjahr. Abgänge nach Stade jeweils montags, nach Freyburg jeweils donnerstags. Bei Ausfall dieser Fährtermine „steht es den Reisenden frey, sich zu dieser Reise eines andern Schiffes zu bedienen, ohne an die Zunft gebunden zu seyn“. Und „Jeder Reisende, der zur ungewöhnlichen Zeit Beförderung (nach besagten vier Stationen) verlangt und die für ein ganzes Fahrzeug bestimmte Fracht bezahlt, hat das Recht (wen und was immer ihm beliebt) mitzunehmen, ohne dafür besonders etwas zu bezahlen“. – Auf Bütten. – Schmutzfleckig und mit schwachem Wasserstreifen um unteren weißen Außenrand. |