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Ein Generalkonsul für ElbangelegenheitenBekanntmachung des Kgl. Holsteinisch=Lauenburgischen Obergerichts zu Glückstadt vom 28. April 1823 betreffend die Einrichtung eines Generalkonsulats seitens der Kaiserl. Österreich. Regierung mit vorläufigem Dienstsitz beim Böhmischen Gubernium zu Prag, in welches Amt Joseph Eichhoff, früherer Protocollführer bei der Dresdener Elbschiffahrts=Commission berufen wurde. Den Obrigkeiten im Herzogthum Holstein wird eine cooperative Zusammenarbeit mit selbigem verordnet und ihnen aufgegeben, „Anträgen desselben mit möglichster Willfährigkeit zu erfüllen, so wie auch die von demselben etwa verlangten nähern Aufklärungen und Nachrichten ihm mit Bereitwilligkeit mitzutheilen“. O. O. u. Dr., (1823). Fol. 1 S. auf Doppelblatt. Mit den gedr. Unterschriften der C. L. Frhr. v. Brockdorff + M. Feldmann sowie des Kanzleibeamten Löck.
RAHMUNGSWÜRDIGER EINBLATTDRUCK auf rundum unbeschnittem Bütten mit Wz. VDL. |