English page

Widerrufsrecht
Impressum
marine niemeyer
Katalog
e-mail
Datenschutz
Geschäftsbedingungen
 

marine niemeyer

- seit 1992 -

 

Kaper  raus  –  es  sei  denn …

Resolution + Publicandum des Kgl. Holsteinisch=Lauenburgischen Obergerichts zu Glückstadt vom 17. Mai 1823 in Sachen Kapern und ihrer Prisen in den Häfen und Fahrwassern der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Begleit-Resolution + Publicandum. O. O. u. Dr., (1823). Fol. Je 1 S., die Resolution auf Doppelbogen. Mit den gedr. Unterschriften der C. L. Frhr. v. Brockdorff + M. Feldmann sowie des Kanzleibeamten Vollertsen, das Publicandum zudem mit L(oco( S(igilli)-Marke.

Publicandum 17. 5. 1823Kaper 17. 5. 1823

RAHMUNGSWÜRDIGE  EINBLATTDRUCKE  auf allseits bzw. dreiseits unbeschnittem Bütten, davon der Doppelbogen mit typograph. (VDL) + separatem figürl. Wz.

Zunächst und unter Einschluß auch fremder Kriegsschiffe :

„ Es soll keinem Kaper, von welcher Nation er auch sey, der Aufenthalt in den Häfen und Fahrwassern der Herzogthümer Schleswig und Holstein gestattet seyn. Nur allein in dem Falle, wenn solche Kaper von einer augenscheinlichen, durch Sturm und Unwetter oder feindliche Verfolgung ihnen drohenden Gefahr gezwungen, ihre einzige Rettung in diesen Häfen suchen, ist ihnen dort die Aufnahme zu gestatten, und die Hülfe, welche die Menschlichkeit verlangt, zu leisten, sie sollen aber verpflichtet seyn, solbald die Gefahr vorüber ist, wieder in See zu gehen … “

Das alles unter den im Publicandum weiter ausgeführten Details, besagend daß

„ keinem Kaper, von welcher Nation er auch sey, gestattet werden wird, seine Prisen nach dem Herzogthum Holstein zu senden, oder sie dort zu verkaufen, es ebensowenig denselben … erlaubt seyn soll, die mitgebrachten Prisen aus= oder umzuladen, und diese selbst oder deren Ladung, im Gantzen oder theilweise zu verkaufen; (wie) es auch allen … Unterthanen … bey der strengsten Ahndung untersagt (wird), die von fremden Kapern gemachten Prisen, weder auf directem noch indirectem Wege an sich zu kaufen “.

Geglättete Mittelfalte. – Der jeweils breite weiße Oberrand rechts oben ausrissig und links dortselbst etwas knitterig. Der rechte Außenrand des Publicandums zudem leicht altersspurig, die weiße Rückseite des Doppelbogens leicht angeschmutzt, sonst frisch.
Angebots-Nr. 28.792 / EUR  134. (c. US$ 202.) + Versand