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Kaper raus – es sei denn …Resolution + Publicandum des Kgl. Holsteinisch=Lauenburgischen Obergerichts zu Glückstadt vom 17. Mai 1823 in Sachen Kapern und ihrer Prisen in den Häfen und Fahrwassern der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Begleit-Resolution + Publicandum. O. O. u. Dr., (1823). Fol. Je 1 S., die Resolution auf Doppelbogen. Mit den gedr. Unterschriften der C. L. Frhr. v. Brockdorff + M. Feldmann sowie des Kanzleibeamten Vollertsen, das Publicandum zudem mit L(oco( S(igilli)-Marke.
Rahmungswürdige Einblattdrucke auf allseits bzw. dreiseits unbeschnittem Bütten, davon der Doppelbogen mit typograph. (VDL) + separatem figürl. Wz. Zunächst und unter Einschluß auch fremder Kriegsschiffe :
Das alles unter den im Publicandum weiter ausgeführten Details, besagend daß
Geglättete Mittelfalte. – Der jeweils breite weiße Oberrand rechts oben ausrissig und links dortselbst etwas knitterig. Der rechte Außenrand des Publicandums zudem leicht altersspurig, die weiße Rückseite des Doppelbogens leicht angeschmutzt, sonst frisch. |