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Bekanntmachung des (Kgl. Dän.) General=Zollkammer= und Commerz=Collegium vom 26. Januar 1825 betreffend Zulassung + Procedere einer Lotsen-Signal-Flagge . O. O. + Dr., (1825). Fol. 1 S. Mit gedr. Unterschrift Sehestedt und 12 weiteren.
Dt.-dän. Paralleltext. – EINBLATTDRUCK auf dreiseits unbeschnittenem Bütten. – Die Flagge, „bestehend in der allgemeinen dänischen Kauffahrtheyflagge mit einem, dem fünften Theil der Breite der Flagge gleichkommenden, weißen Rande umgeben“ und „entweder an der Spitze des Fock=Mastes oder an derjenigen Spitze aufgehisset, von welcher sie am besten gesehen werden kann“, zu benutzen nicht nur in der inländischen, sondern tunlichst auch der ausländischen Schiffahrt, „da eine ähnliche Veranstaltung an mehreren Orten im Auslande getroffen worden“. – Namentlich im weißen Unterfeld minimal stockstippig. |