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Circulair=Verfügung des (kgl. dän.) Schleswigschen Ober=Gerichts auf Gottorff vom 29. August 1826 betreffend die Clarirung der in der Flensburger Förde ladenden und loßenden Fahrzeuge. Schleswig, Serringhausensche Buchdruckerei, (1825). Kl.-4°. 3 SS. auf Doppelbogen. Mit Titelvignette mit kgl. Monogramm (Frederik VI.) unter Krone sowie L(oco) S(igilli)-Marke in Holzschnitt und gedr. Unterschriften Spies + Scholtz sowie des Kanzleibeamten Otte.
Bekanntmachung der kgl. Resolution vom 1. Februar des Jahres, wonach auf „Vorstellung des General=Zollkammer= und Commerz=Collegii … alle Schiffe und Fahrzeugem, welche die in § § 81 und 82 der Zollverordnung vom 8ten July 1803 benannten Waarenartikel … künftig bei dem Controleur zu Holnis zu clariren sind“ (bislang zu Holnis, Eckensund und Steinberghaff). – Auf dreiseits unbeschnittenem Bütten mit zwei separaten Wz. |