English page

Widerrufsrecht
Impressum
marine niemeyer
Katalog
e-mail
Datenschutz
Geschäftsbedingungen
Info / FAQ
empfohlene Links
Referenzen
 

marine niemeyer

- seit 1992 -

 

Schwarzer  Warentransport – Pfuideivi

Verfügung Frederiks VI., Königs zu Dänemark etc., Herzog zu Schleswig, Holstein … wie auch zu Oldenburg etc. wodurch es den  Bootführern  an  der  Eider  untersagt wird, die Ruder, Riemen und Stangen in ihren Böten zur Nachtzeit liegen zu lassen. Gegeben Schloß Frederiksberg 16. September 1828. Kopenhagen, Jens Hostrup Schultz, (1828). Kl.-4°. 3 SS. auf Doppelbogen. Mit nebst L(oco) S(igilli)-Marke gedr. kgl. Unterschrift und denen von Rothe, Hammerich, Jensen, Höpp + Langheim.

Schwarzer Warentransport 16. 9. 1828

Dt.-dän. Paralleltext. – Ergangen, da „die Böte auf der Eider häufig zur Nachtzeit, angeblich ohne Zuthun und Mitwissen der Eigenthümer,  zu  heimlichem  Waarentransport  gemißbraucht werden, und sind daher auf Maaßregeln zur Vorbeugung dieser strafbaren  Schmälerung  Unserer  Zollintraden  allerhöchst bedacht“. Die progressiv angesetzten Strafgelder sollen der Ortsarmenkasse zu Gute kommen und sollen die Polizeibehörden entsprechend tätig werden, „sobald sie  durch  Anzeige  der  Zollbeamten  oder auf sonstige Weise … in Kenntniß gesetzt werden“. – Auf dreiseits unbeschnittenem Bütten. – Siehe zu schwarzen Warentransporten auf  Stör + Eider  auch Verfügungen aus 1825 f. per 28.799 + 28.800.
Angebots-Nr. 28.803 / EUR  72. (c. US$ 93.) + Versand