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„ und sich nicht fast ersättigen lassen wollen “Aber auchDienstleistungsfreiheit für auswärtige ZimmerleuteSchifs=Zimmerleute Ordnung, Die. Gegeben Hamburg 29. August 1631. Mit fleuraler Holzschnittvignette und ebensolcher Initiale und L(oco) S(igilli)-Marke. O. O. (Hamburg) + Dr., 1697. Kl.-4°. 4 unnum. Bll. Klebeheftung (erneuert).
In 13 Abschnitten Arbeitszeit und Taglohn – im Sommer „nach altem Gebrauch von Ostern biß Michaelis … Den Winter, von Michaelis biß Ostern“ – einschließlich „frey Schiffs=Bier“ bei ansonsten eigener Kost einheitlich und verbindlich festlegend. Bei Arbeiten an „ausserhalb der Brücken“ liegenden Schiffen haben die Meister bei entsprechendem Lohnabschlag – 18 statt 26 Schilling im Sommer, 14 statt 18 im Winter – neben dem Bier auch für die Kost zu sorgen. Außerhalb der Stadt nach Altona und Neumühlen zu gibt es neben freier Kost + Bier noch zwei Schilling Zulage, Lehrknechte erhalten generell weniger. Ferner
Kronen-Wz. – Ein ca. 1,4 x 1,2 cm messender Ausriß im weißen Außenrand des Titelblattes ergänzt und gesamthaft gebräunt und leicht zeitspurig. |