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Hamburgs Schiffahrt + Handelwährend des amerikanischen UnabhängigkeitskriegesReglement, in Ansehung der Hamburgischen Handlung und Schiffarth, währenden Krieges. Auf Befehl Eines Hochedlen Rathes der Kayserl. freyen Reichsstadt Hamburg. Gegeben Hamburg 18. September 1778. Hamburg, J. E. Piscator, 1778. Mit von zwei Löwen gehaltenem Stadtwappen in Holzschnitt auf dem Titel, großer fleuraler Eingangs-Holzschnittvignette sowie ebensolcher L(oco) S(igilli)-Marke. 4°. 12 SS. – ANGEBUNDEN: Verordnung Ludwig XVI. von Frankreich, die Schiffarth neutraler Schiffe in Kriegszeiten betreffend. Aus dem Französischen ins Teutsche übersetzt. Gegeben Versailles 26. Juli 1778. Hamburg, J. E. Piscator, 1778. 4°. 15 SS. Mit den gedr. Unterschriften Louis und des Marineministers Antoine de Sartine, comte d’Alby. Klebeheftung (erneuert).
Nach Unterzeichnung von Bündnis-, Handels- und Freundschaftsverträgen zwischen Frankreich und den jungen Vereinigten Staaten von Amerika in Paris im Februar 1778 hatte Ludwig XVI. am 10. Juli desselben Jahres – nur 16 Tage vor hiesiger Verordnung – England den Krieg erklärt, der Frankreich beim 1783er Friedensschluß jedoch außer hohen Schulden kaum etwas einbringen sollte. Anstehende beide Verordnungen indes in unmittelbarem auch zeitlichen Zusammenhang mit dieser Kriegserklärung stehend und solchermaßen bemerkenswerte Belege sowohl für die Entwicklung des Völkerrechts hinsichtlich der Respektierung neutraler Mächte als auch der Importanz, die dem freien Welthandel schon vor gut 200 Jahren auch seitens kriegführender Mächte beigemessen wurde. Ad I In drei Teilen für Reeder + Schiffer, Befrachter + Einlader sowie Schiffsmakler Bedingungen und Prozedere für die neutrale Schiffahrt während Kriegszeiten festlegend, darunter Seepässe und andere notwendige Schiffsdokumente wie Kaufbriefe, Ladelisten und Musterrolle sowie Schiffereid und Bestimmung der Konterbande:
Ad II In 15 Artikeln die Behandlung neutraler oder alliierten Mächten angehörender Schiffe regelnd, insbesondere Ausweispflichten, Konterbande + Beschlagnahmung sowie Zusammensetzung der Besatzung:
Frz.-dt. Paralleltext. – Titel von I und die weiße Schlußseite von II angestaubt. Vier Bll. im oberen Bereich noch bis innerhalb des Textbereichs schwach wasserrandig, davon zwei Bll. zudem ebenso im weißen Unterrand. Geglättete kleine Eselsohren anfangs oben, später unten rechts. Ansonsten frisches Exemplar. |