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Freier Handel + Schiffahrt auf IslandBekanntmachung Frederik VII., Königs zu Dänemark, Herzogs zu Schleswig, Holstein … für das Herzogthum Schleswig, betreffend das hier abgedruckte Gesetz zu Schiffahrt und Handel auf Island vom 15. April 1854. Gegeben Kopenhagen 17. Juni 1854. Kopenhagen, Schultziske Officin, 1854. Kl.-4°. 15 SS. Mit gedr. kgl. Unterschrift (für das Gesetz) sowie den gedr. Unterschriften C. Moltkes (Ministerium f. d. Hzgt. Schleswig; für die Bekanntmachung) nebst der Kanzleibeamten Örsted, Kranold und F. Börre. Klebeheftung.
Im weiteren namentlich zu Prozedere + Gültigkeit der zu lösenden isländischen Seepässe sowohl für den Handel als auch Fahrten zwischen isländischen Häfen. Auch besteht die Möglichkeit von Strafzöllen für Schiffe und Ladungen aus Ländern, die ihrerseits höhere Abgaben als die dänische Krone fordern. Ferner der Nachweise gedenkend, daß weder an Bord noch im letzten Abgangshafen ansteckende Krankheiten herrschen. Dt.-dänischer Paralleltext. – Titel + weiße Schlußseite nicht ganz frisch und namentlich gegen Ende leicht stockfleckig. Klebeheftung unten auf ca. 4 cm säurefrei verstärkt. |